- Die Einspeisevergütung sinkt gemäß EEG 2023 ab dem 1. August 2024 wieder um 1%
- Anlagen bis 10 kWp bekommen somit eine Vergütung von 8,03 Cent/kWh. Bei Anlagen über 10 kWp gelten für den Anteil bis 10 kWp die 8,03 Cent/kWh (statt bisher 8,11), für den Anteil über 10 kWp bis 40 kWp gibt es neu 6,95 Cent/kWh (bisher 7,03).
- Die Vergütung für eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen wird auf Basis der pro Kilowattstunde erzeugten Energie berechnet. Die Höhe der Vergütung wird durch den Zeitpunkt bestimmt, zu dem die Anlage in Betrieb genommen wird. Dieser Vergütungssatz bleibt für die darauffolgenden 20 Jahre unverändert.
- Für Anlagen, die folglich ab dem 01.08.2024 in Betrieb gehen, zählen die neuen Vergütungssätze
Zu genauen Zahlen und Fakten.